Das tust du jetzt
- Den Kontakt nicht fortsetzen und kein Treffen zulassen.
- Wenn ein Treffen geplant ist: sofort die Polizei unter 110 anrufen.
- Chatverlauf sichern, dann das Profil melden und blockieren.
- Prüfen, über welche Apps noch Kontakt besteht, und dort ebenfalls blockieren.
Das lässt du besser
- Den Chat löschen, bevor er gesichert ist.
- Selbst als Kind getarnt weiterschreiben, um den Täter zu überführen. Das gefährdet die Ermittlungen.
Beweise sichern
- Screenshots des Profils und des Chatverlaufs mit Datum
- Benutzernamen, Telefonnummern und Links notieren
- Geschenke oder Guthaben, die das Kind bekommen hat, notieren
So sprichst du mit deinem Kind
Typisch ist, dass Täter Vertrauen aufbauen und um Geheimhaltung bitten. Erkläre deinem Kind, dass Erwachsene, die Geheimnisse mit Kindern wollen, nie ein gutes Zeichen sind und es nichts falsch gemacht hat.
Rechtlich: Wenn ein Erwachsener versucht, im Netz sexuellen Kontakt zu einem Kind anzubahnen, ist das in Deutschland strafbar (Cybergrooming), schon bevor es zu einem Treffen kommt. Das ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft die Polizei oder eine Beratungsstelle.