Spätestens wenn der Klassenchat startet, fragt fast jedes Kind nach WhatsApp. Hier erfährst du, was offiziell gilt, worauf du als Elternteil achten solltest und wie du WhatsApp in wenigen Minuten sicher einstellst.

Das Mindestalter: 13 Jahre

Seit Februar 2024 liegt das Mindestalter für WhatsApp in der Europäischen Union bei 13 Jahren. Vorher waren es 16 Jahre. Das Alter wird bei der Anmeldung nicht überprüft, die Regel steht aber in den Nutzungsbedingungen.

Zusätzlich gilt die Datenschutz-Grundverordnung: In Deutschland können Kinder erst ab 16 Jahren selbst in die Verarbeitung ihrer Daten durch Online-Dienste einwilligen. Für Jüngere braucht es die Zustimmung der Eltern. Du entscheidest also mit.

Das Problem mit dem Adressbuch

WhatsApp fragt nach Zugriff auf die Kontakte des Handys. Erlaubt man das, werden die Telefonnummern aus dem Adressbuch abgeglichen, auch von Menschen, die WhatsApp gar nicht nutzen. Ob das ohne deren Einverständnis zulässig ist, ist rechtlich umstritten.

Auf dem iPhone kannst du in den Einstellungen festlegen, dass WhatsApp nur ausgewählte Kontakte sieht. Auf Android lässt sich der Kontaktzugriff in den App-Berechtigungen beschränken. Halte das Adressbuch deines Kindes außerdem klein: Familie, Freunde, Notfallnummern.

Die wichtigsten Einstellungen

Öffne in WhatsApp Einstellungen → Datenschutz und stelle Folgendes ein:

  • Zuletzt online und Online: „Meine Kontakte“ oder „Niemand“
  • Profilbild, Info und Links: „Meine Kontakte“
  • Gruppen: „Meine Kontakte“, damit Fremde dein Kind nicht in Gruppen holen können
  • Standort: Live-Standort nicht teilen
  • Anrufe: „Unbekannte Anrufer stummschalten“ einschalten
  • Datenschutz-Check: Den eingebauten Check von WhatsApp einmal gemeinsam durchgehen

Klassenchat: Regeln für alle

Klassenchats sind praktisch, aber auch ein häufiger Ort für Streit, Ausgrenzung und Kettenbriefe. Bewährt haben sich wenige, klare Regeln, die am besten beim Elternabend gemeinsam vereinbart werden:

  • Nachrichten nur zu bestimmten Zeiten, zum Beispiel nicht nach 20 Uhr
  • Keine Fotos oder Videos von anderen ohne deren Erlaubnis
  • Keine Kettenbriefe, keine Beleidigungen
  • Wer etwas Schlimmes sieht, macht einen Screenshot und sagt einem Erwachsenen Bescheid

Wenn etwas passiert

Bekommt dein Kind beleidigende Nachrichten, verstörende Bilder oder Kontaktanfragen von Fremden, gilt: nicht antworten, sichern, blockieren, melden. Screenshots helfen, wenn du dich an die Schule oder die Polizei wenden willst.

Wichtig zu wissen: Wer Nacktbilder von Minderjährigen speichert oder weiterleitet, kann sich strafbar machen, auch wenn es „nur ein Witz“ sein soll. Ab 14 Jahren sind Jugendliche in Deutschland strafmündig. Sprich das offen an, bevor es zum Thema wird.

Hilfe und Beratung bekommen Kinder und Jugendliche kostenlos und anonym bei der Nummer gegen Kummer unter 116 111 und Eltern beim Elterntelefon unter 0800 111 0 550.

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Geschrieben von Vorname Nachname
Gründer von Schulkompi

Seit 18 Jahren in der IT tätig, Schwerpunkt IT-Sicherheit. Lebt in Rhede und hilft Familien im Münsterland, Smartphones und Lern-Apps sicher zu nutzen.